Beitragsordnung & Satzung
Der Vorstand hat am 13. Januar 2023 für die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen die folgende Beitragsordnung festgelegt:
Einmalige Aufnahmegebühr: 150,00 €
Jahresbeitrag 150,00 €
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Einmalige Aufnahmegebühr: 150,00 €
Jahresbeitrag 150,00 €
- Fördermitgliedschaften und Premiumpartnerschaft um eigene Angebote wie Einkaufvorteile, Rabatte, Beratungsangebote anzubieten sind vom Umfang abhängig und bedürfen eines Angebotes, das vom 1. Vorsitzende oder einem Stellvertreter abgezeichnet wird.
- Die Mitgliedschaft beginnt am darauffolgenden 1. nach dem Antragseingang und hat eine Laufzeit von 12. Monaten mit automatischer Verlängerung.
- Der Mitgliederbeitrag wird innerhalb von 3 Tagen nach Fälligkeit vom Konto eingezogen. In Ausnahmefällen kann der Vorstand eine Bezahlung per Rechnung genehmigen.
- Alle Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen werden im Wirtschaftsplan nachgewiesen und entsprechend erläutert.
- Bei einer Veränderung des Leistungskatalogs bzw. Services des Vereins kann der Mitgliedsbeitrag ggf. verändert werden. Diese Veränderung muss jedoch 3 Monate vorher angekündigt werden und Mitglieder haben ein Sonderkündigungsrecht.
- Diese Beitragsordnung tritt am 20. Januar 2023 in Kraft.