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Beitragsordnung & Satzung
Der Vorstand hat am 13. Januar 2023 für die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen die folgende Beitragsordnung festgelegt:

Einmalige Aufnahmegebühr: 150,00 €
Jahresbeitrag 150,00 €

  1. Fördermitgliedschaften und Premiumpartnerschaft um eigene Angebote wie Einkaufvorteile, Rabatte, Beratungsangebote anzubieten sind vom Umfang abhängig und bedürfen eines Angebotes, das vom 1. Vorsitzende oder einem Stellvertreter abgezeichnet wird.
  2. Die Mitgliedschaft beginnt am darauffolgenden 1. nach dem Antragseingang und hat eine Laufzeit von 12. Monaten mit automatischer Verlängerung.
  3. Der Mitgliederbeitrag wird innerhalb von 3 Tagen nach Fälligkeit vom Konto eingezogen. In Ausnahmefällen kann der Vorstand eine Bezahlung per Rechnung genehmigen.
  4. Alle Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen werden im Wirtschaftsplan nachgewiesen und entsprechend erläutert.
  5. Bei einer Veränderung des Leistungskatalogs bzw. Services des Vereins kann der Mitgliedsbeitrag ggf. verändert werden. Diese Veränderung muss jedoch 3 Monate vorher angekündigt werden und Mitglieder haben ein Sonderkündigungsrecht.
  6. Diese Beitragsordnung tritt am 20. Januar 2023 in Kraft.
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