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Das Lieferkettengesetzt kommt am 1. Januar 2023! Sind Sie schon vorbereitet?
Autor: Petra Siemoneit, VIWIS GmbH
Datum: 22.10.2022
Kategorie: Wirtschaft & Recht
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Wodurch wurde das Gesetz notwendig?

International aufgestellte Unternehmen nutzen die Möglichkeit, Produkte oder Dienstleistungen auf globalen Märkten zu beschaffen. Die Kostenvorteile bedeuten leider häufig schlechtere Sozial-, Lohn- oder Umweltstandards und führen in schlimmen Fällen zu Menschenrechtsverstößen, wie z.B. Kinderarbeit. Es steht außer Frage, dass Mensch und Natur nicht aufgrund der Wertschöpfungsketten leiden sollten. Eine genaue Überwachung und Regulierung war bisher jedoch sehr schwierig.

Niemand von uns würde sagen, dass es heute noch Sklaverei gibt. Betrachtet man jedoch die Zustände vieler Menschen, die entlang der Lieferkette für die Produktion bestimmter Waren zuständig sind, zeichnet sich ein anderes Bild: Ein Bild von Millionen Menschen in moderner Sklaverei. Weiterhin befinden sich laut Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation  und UNICEF ca. 150 Millionen Jungen und  Mädchen in Kinderarbeit.

Wahrgenommen wurden diese Zustände vor allem 2013, als das „Rana Plaza“ in Bangladesch einstürzte. Mehr als 1000 Menschen starben damals in der Textilfabrik, die u.a. für deutsche Unternehmen produzierte. Die Empörung weltweit war groß. Doch Emotionen und Demonstrationen reichen bekanntlich nicht aus, um ein System zu verändern.

Auswirkungen für betroffene Unternehmen

Das Lieferkettengesetz nimmt Unternehmen nun deutlich stärker in die Pflicht, sich mit den Regeln und Pflichten entlang ihrer Lieferkette auseinanderzusetzen und diese auch einzuhalten. Die Sorgfaltspflichten des Gesetzes erstrecken sich auf die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt.

Sich nur oberflächlich mit den Inhalten des LkSG zu beschäftigen wird nicht ausreichen:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überprüft die Einhaltung des Gesetzes, geht Beschwerden nach und kann bei Versäumnissen oder Verstößen gegen das verantwortliche Unternehmen tätig werden und ggf. Bußgelder verhängen.

Welche Pflichten haben die Unternehmen nach dem LkSG:

Durch das Lieferkettengesetz sind u.a. folgende Sorgfaltspflichten für die betroffenen Unternehmen definiert:

  1. Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse
  2. Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
  3. Festlegung von vorbeugenden Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber den unmittelbaren Zulieferern
  4. Ergreifung von Abhilfemaßnahmen und Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens bei Rechtsverstößen
  5. Dokumentations- und Berichtspflicht zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Welche wichtige Bedeutung hat das Gesetz noch?

Es schafft Awareness, ein Bewusstsein für die Grundrechte anderer Menschen und unterstützt Unternehmen dabei, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden

Bei der Umsetzung gibt es definitiv Herausforderungen und Fehler werden sich womöglich nicht vermeiden lassen. Durch die klare Definition von Pflichten im Lieferkettengesetz werden sich nun jedoch zahlreiche Unternehmen, direkt Verantwortliche und weitere Angestellte automatisch mit Fragen und Inhalten beschäftigen, die die Grundrechte anderer Menschen betreffen.

Das Gesetz sorgt somit zunächst für ein Bemühen, das freiwillig selten zustande käme. Es schafft u.a. Hoffnung auf die Einhaltung einer Erklärung, die bereits 1948 verabschiedet wurde: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte besagt in Artikel 1:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“.

Schulungen sind nun dringend gefragt

Bei vielen Unternehmen herrscht aktuell noch eine große Unsicherheit, ob und wie sie den neuen Regeln und Anforderungen gerecht werden können.

Welche Maßnahmen müssen Verantwortliche ergreifen, um die neuen Regelungen einzuhalten?

Alle wichtigen Inhalte des LkSG hat die VIWIS GmbH – Experte zum Thema digitalem Lernen – in einem kurzweiligen E-Learning-Lernprogramm zusammengefasst. Ihr Vorteil: Der Content dient nicht nur dazu, Ihrer Belegschaft auf einfache und übersichtliche Weise alles Wichtige rund um das Gesetz zu vermitteln. Viele Praxisbeispiele verankern das Gelernte besonders anschaulich und so werden sowohl direkt Verantwortliche als auch alle anderen Angestellten rechtzeitig auf das Lieferkettengesetz vorbereitet.

 

Sie haben Fragen oder möchten gern mehr über das Lernprogramm wissen? Wir beraten Sie gern.