Allgemeine Geschäftsbedingungen der BVMID
BVMID - Bundesvereinigung Mittelstand in Deutschland - Agentur B - Kajetan Brandstätter
Rundfunkplatz 2 | 80335 München
Telefon: +49 89 540 35 91-0 - kb@agenturb.de
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen, Mitgliedschaften, Lizenzen, Einträge, Veranstaltungen und sonstigen Leistungen der BVMID gegenüber Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmern, Selbstständigen, Freiberuflern, juristischen Personen sowie sonstigen geschäftlich handelnden Organisationen.
Das Angebot der BVMID richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind nicht vorgesehen.
Mit Antragstellung, Bestellung, Buchung oder Annahme eines Angebots bestätigt der Vertragspartner, im Rahmen seiner gewerblichen, selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen unternehmerischen Tätigkeit zu handeln.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch Annahme des jeweiligen Antrags, der Bestellung, der Buchung oder durch schriftliche bzw. elektronische Bestätigung der BVMID zustande.
Die jeweiligen Leistungen ergeben sich aus dem Antrag, der Leistungsbeschreibung, dem Angebot, der Rechnung oder der jeweiligen Veranstaltungs- bzw. Produktbeschreibung.
3. Preise und Umsatzsteuer
Alle angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
Auf Rechnungen wird die gesetzlich gültige Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen, sofern die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist.
4. Kein Verbraucher-Widerrufsrecht im B2B-Geschäft
Da sich die Angebote der BVMID ausschließlich an Unternehmen und sonstige Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richten, besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht.
Ein Rücktritt, Widerruf oder eine Stornierung ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde oder die BVMID einer solchen Aufhebung im Einzelfall in Textform zustimmt.
5. Business-Mitgliedschaft
Die Business-Mitgliedschaft wird grundsätzlich auf das jeweilige Unternehmen ausgestellt. Innerhalb der Mitgliedschaft können weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Unternehmens hinterlegt werden.
Die konkreten Leistungen der Business-Mitgliedschaft richten sich nach der Anzahl der Mitarbeitenden sowie nach der jeweils im Antrag oder in der Leistungsbeschreibung dargestellten Mitgliedschaftskategorie.
Business-Mitglieder dürfen Veranstaltungen der BVMID bundesweit und international zum jeweils angebotenen Mitgliederpreis besuchen, soweit für einzelne Veranstaltungen keine abweichenden Bedingungen, Kapazitätsgrenzen oder Teilnahmevoraussetzungen ausgewiesen sind.
Weitere Mitarbeitende des Mitgliedsunternehmens dürfen diesen Service ebenfalls nutzen. Das Mitgliedsunternehmen kann zudem Unternehmerinnen und Unternehmer zu Veranstaltungen mitbringen, sofern diese ordnungsgemäß angemeldet werden und die jeweiligen Veranstaltungsbedingungen eingehalten werden.
6. Laufzeit und Kündigung der Business-Mitgliedschaft
Die BVMID schließt keine langfristig bindenden Mitgliedschaftsverträge ab.
Sofern keine abweichende Zahlungsperiode vereinbart wurde, kann jede Business-Mitgliedschaft von beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
Besteht eine Mitgliedschaft mit einer vereinbarten Zahlungsperiode auf Rechnung von 3, 6 oder 12 Monaten, kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von zwei Wochen zum Ablauf der jeweiligen Zahlungsperiode in Textform gekündigt werden.
Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet. Dies gilt insbesondere bei einer Kündigung während einer laufenden Zahlungsperiode.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Kündigung kann per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung bei der BVMID.
7. Experten- und Kompetenzkreis
Die Leistungen im Rahmen des Experten- und Kompetenzkreises ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Antrag oder dem individuellen Angebot.
Soweit Bestandteil der Leistung, kann der Vertragspartner ein lizenziertes Top-Siegel nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung nutzen.
Ein lizenziertes Top-Siegel darf im Abschlussjahr sowie für weitere neun Jahre, insgesamt also für zehn Jahre, ausgewiesen und zu Marketingzwecken in Online- und Printmedien eingesetzt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Die Nutzung des Siegels ist nur im vereinbarten Umfang, für das jeweils lizenzierte Unternehmen bzw. die lizenzierte Person und unter Beachtung der Vorgaben der BVMID zulässig. Eine Übertragung auf Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der BVMID in Textform nicht gestattet.
8. Grundeintrag auf der BVMID-Internetseite
Sofern Bestandteil der gebuchten Leistung, erhält der Vertragspartner im Abschlussjahr einen Grundeintrag auf der Internetseite der BVMID.
Der Grundeintrag stellt keine Business-Mitgliedschaft dar und begründet keine Mitgliedsrechte, keinen Anspruch auf Mitgliederpreise und keinen Anspruch auf Teilnahme an Veranstaltungen zu Mitgliederkonditionen.
Die BVMID ist berechtigt, Inhalte des Grundeintrags redaktionell anzupassen, sofern dies zur einheitlichen Darstellung, technischen Umsetzung oder Qualitätssicherung erforderlich ist.
9. Veranstaltungen für Siegelträger und Interessenten
Ein Siegelträger ohne zusätzliche Business-Mitgliedschaft ist kein Business-Mitglied der BVMID.
Siegelträger ohne zusätzliche Business-Mitgliedschaft können einmalig eine Veranstaltung der BVMID zum Kennenlernen wie andere Interessenten zum jeweils ausgewiesenen Interessentenpreis besuchen, sofern Plätze verfügbar sind und keine abweichenden Teilnahmebedingungen gelten.
Nach diesem einmaligen Kennenlernbesuch kann sich der Siegelträger entscheiden, zusätzlich eine Business-Mitgliedschaft abzuschließen. Weitere Veranstaltungsbesuche zu Interessenten- oder Mitgliederkonditionen setzen eine gesonderte Anmeldung bzw. eine entsprechende Business-Mitgliedschaft voraus.
10. Bewerbung als Impulsgeber oder Referent
Siegelträger können sich bei Geschäftsstellen der BVMID für einen Impulsvortrag oder eine fachliche Mitwirkung bewerben.
Ein Anspruch auf einen Vortrag, eine Platzierung, eine Veröffentlichung oder eine bestimmte Anzahl von Auftritten besteht nicht. Die Entscheidung über Auswahl, Thema, Zeitpunkt und Format liegt bei der jeweiligen Geschäftsstelle bzw. der BVMID.
11. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die BVMID berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie erforderliche Mahn- und Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.
12. Leistungsänderungen
Die BVMID ist berechtigt, Leistungen, Formate, Veranstaltungen, Darstellungen oder Abläufe weiterzuentwickeln oder anzupassen, sofern der vertraglich vereinbarte Leistungscharakter dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Dies gilt insbesondere für organisatorische, technische, redaktionelle oder qualitative Anpassungen.
13. Haftung
Die BVMID haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die BVMID nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz der BVMID, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand Mai 2026