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Das Thema „Nachhaltigkeit“ betrifft auch die Beratung und Vermittlung von Finanzanlageprodukten
Autor: Petra Siemoneit, VIWIS GmbH
Datum: 09.09.2022
Kategorie: Wirtschaft & Recht
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Was steckt dahinter?

Seit dem 02.08.2022 gilt die gesetzliche Verpflichtung zur Abfrage der Nachhaltigkeitskriterien, damit Anlageentscheidungen bewusst getroffen werden können. Das betrifft alle Personen und Gesellschaften, die gewerblich Versicherungsprodukte vermitteln, insbesondere sogenannte Versicherungsanlageprodukte. Es müssen Informationen bereitgestellt werden, ob bei Anlage- oder Versicherungsberatung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt wurden.

Zur Erklärung:

Die EU-Offenlegungsverordnung enthält Informationen zur Nachhaltigkeit im Investitions- und Beratungsprozess - auf Ebene der Unternehmen, auf Ebene der Finanzberater/-vermittler sowie auf Produktebene.

Sind Sie schon auf eine Schulung vorbereitet?

Das bedeutet natürlich auch Veränderungen in den Kundengesprächen. Was heißt das jetzt genau? Als Experten zum Thema Digitales Lernen – bietet die VIWIS GmbH eine Reihe E-LearningLernprogramme an, die sich mit verpflichtenden Themen der IDD-Versicherungsweiterbildung beschäftigen. Ganz neu und eine Ergänzung im Rahmen der neuen Aufklärungsverpflichtung gibt es jetzt auch ein digitales Lernprogramm „Nachhaltigkeit in der Beratung von Investment- und Versicherungsanlageprodukten“, das genau dieses Thema schult. Alle Unternehmen, die bereits ihre Mitarbeiter digital schulen, haben damit die Möglichkeit, ihr Lernangebot um dieses Lernprogramm zu erweitern.

Inhalt:

Alles, was man über diese neue Bestimmung wissen muss. Sollten Sie an weiteren Details interessiert sein oder Interesse daran haben, dieses E-LearningLernprogramm einmal unverbindlich kennen zu lernen, dann schauen Sie doch einfach mal hier vorbei oder schreiben Sie an info@viwis.de – gern richten wir Ihnen einen kostenlosen Gastzugang ein